Verbraucherschutz Din1811

Verbraucherschutz - Euro-Norm 1811
Datum: 28.11.2008 | Kategorie: Verbraucherschutz Von: A.G.
Zur Verminderung der Nickelallergie wurde im Jahr 1998 die Euro-Norm 1811 eingeführt, welche in 2000 ins deutsche Recht übernommen wurde.

Diese Norm legt den Grenzwert der Nickelabgabe fest. D.h., das Produkte, die in direkten und länger andauernden Kontakt mit der Haut kommen, in einer Woche nicht mehr als 0,5 Mikrogramm Nickel pro Quadratzentimeter abgeben dürfen. Dieser Grenzwert liegt bei Ohrsteckern/Erststeckern noch geringer (0,2 Mikrogramm pro Quadratzentimeter pro Woche).

Um dieses zu kontrollieren, gibt es zahlreiche Institute, z.B. die Empa, Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, CH- 8600 Dübendorf, www.empa.ch/Abt132
Ihr Prüfverfahren bietet eine Alternative bzgl. der Voraussage auf eine mögliche allergisierende Wirkung von metallischen Schmuckgegenständen zu dem herkömmlichen Wischtest mit Wattestäbchen und der nickelspezifischen Testsubstanz Dimethylglyoxim.

Auch man selbst kann einen Schnelltest durchführen, der in der Apotheke erhältlich ist. Hierbei wird ein Wattestäbchen mit einer Testflüssigkeit befeuchtet. Anschließend reibt man damit über den zu überprüfenden Gegenstand, wie z.B. einen Jeansknopf. Schon nach kurzer Zeit weiss man, ob Nickel freigesetzt wird.