Schwermetalle in Spielzeug: Neue Grenzwerte?

Schwermetalle in Spielzeug: Neue Grenzwerte?
Datum: 25.05.2013 | Kategorie: Verbraucherschutz Von: T.K.
In Bezug auf Schwermetalle scheint die europäische Spielzeugrichtlinie nachholbedürftig – Deutschland versucht daher, einem Inkrafttreten der seitens der EU definierten Grenzwerte entgegenzuwirken. Einem Antrag auf einstweilige Anordnung wurde nun stattgegeben.

Deutsches und europäisches Recht verfolgen gemeinsame Ziele häufig auf unterschiedlichen Wegen – und diese lassen sich nicht grundsätzlich miteinander vereinen. Aktuell stehen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeugen zur Diskussion: Während in Deutschland – ähnlich der Nickelverordnung – in der Regel Grenzwerte für die maximale Abgabe eines Stoffes gelten, sieht die europäische Spielzeugrichtlinie von 2009 dagegen Grenzwerte für die tatsächlich enthaltene Menge eines Schwermetalls vor.

Was sind eigentlich Schwermetalle?
Für den Begriff „Schwermetalle“ liegt keine eindeutige wissenschaftlich akzeptierte Definition vor. Unterschieden wird jedoch grundsätzlich zwischen gesundheitsschädlichen Schwermetallen wie Blei und Quecksilber sowie essentiellen Schwermetallen (auch Spurenelemente genannt), die in kleinen Mengen für den menschlichen Körper lebensnotwendig sind, so beispielsweise Nickel.

 

Deutschland hatte unlängst gefordert, die eigenen Bestimmungen beibehalten zu dürfen, da diese einen effektiveren Kinderschutz bieten würden. Die EU-Kommission stimmte jedoch lediglich einer Übergangsregelung für Blei und Barium zu, zeitlich limitiert auf den 21. Juli. Deutschland hatte darauf eine einstweiligen Anordnung bis zur finalen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) in der Hauptsache beantragt – diesem Antrag wurde nun stattgegeben.
Wie Gerichtspräsident Marc Jaeger verlauten ließ, habe Deutschland seinen Standpunkt nachvollziehbar begründet. Die Diskussion erfordere nun eine intensive Prüfung, die jedoch erst im Hauptverfahren erfolgen könne. Bis dahin werde das bisherige Schutzniveau in Deutschland beibehalten, um ein eventuelles Hin und Her der Grenzwerten zu vermeiden.

 

Entscheidung nicht vor 2015?

Die Anordnung besitzt bis zur finalen EuG-Entscheidung zu Schwermetallgrenzwerten in Kinderspielzeugen (Az: T-198 / 12R) Gültigkeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer des EuG beläuft sich auf etwa zwei Jahre, eine Entscheidung im genannten Fall ist daher nicht vor 2015 zu erwarten. Unabhängig vom Verfahrensausgang werden die aktuell gültigen Nickelrichtwerte jedoch unberührt bleiben.

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