DVGW warnt:
Nickel im Trinkwasser
Erhöhte Nickelfreisetzung bei verchromten Armaturen
Datum: 26.03.2013 | Kategorie: Verbraucherschutz
Laut einer Untersuchung des DVGW überschreitet die Nickelabgabe verchromter Armaturen häufig den gesetzlich zulässigen Grenzwert. Neue Vorgaben sollen nun die negative Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit eindämmen.
Der Nickelgehalt unseres Trinkwassers stand unlängst im Fokus diverser wissenschaftlicher Untersuchungen (z. B. DVGW, Umweltbundesamt, Europäische Union), die Forschungsgruppen kamen dabei zu einem übereinstimmenden Ergebnis. So konnten an Trinkwasserentnahmestellen teils stark erhöhte Nickelkonzentrationen im Stagnationswasser nachgewiesen werden. Verantwortlich sind in erster Linie verchromte Sanitärarmaturen und Rohrleitungen in Küche, Bad oder WC. Diese geben erhebliche Mengen Nickel in das Trinkwasser ab und überschreiten hierbei häufig die gesetzlich zulässige Nickelfreisetzungsrate, warnt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Die Minderung der Trinkwasserqualität ist jedoch nicht ausschließlich auf die Werkstoffzusammensetzung (Nickelgehalt etc.) der betreffenden Bauteile zurückzuführen – auch produktionsbedingte Einflussfaktoren während der Galvanisierung sind für die Nickelfreisetzung des Endprodukts verantwortlich. Der DVGW fordert daher verlässliche Bewertungskriterien zur Messung der Metallmigration.
Trinkwasserverordnung beschränkt Oberflächenvernickelung Das technische Komitee „Innenkorrosion“ rät aus hygienischen Gründen zu einem generellen Verzicht auf eine Vernickelung von Oberflächen mit Trinkwasserkontakt (beispielsweise bei Anschlussmaterialien von Sanitärarmaturen). Laut DVGW bestünde z. B. bei Anschlussschläuchen keinerlei technische Notwendigkeit eines nickelhaltigen Überzugs – dieser diene lediglich als dekorativer Effekt. Die aktuelle Gesetzeslage sieht kein Verbot von Nickel in Sanitärarmaturen und ähnlichen Bauteilen vor, jedoch wird die maximale Nickelfreisetzungsrate auf 20 μg pro Liter begrenzt (Trinkwasserverordnung von 2001). Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens muss dieser Grenzwert nach 3-monatigem Gebrauch in der S1-Probe (gemäß Probenahmeempfehlung des Bundesumweltamtes) eingehalten werden. Zertifizierung erfolgten bisher gemäß DIN 50930-6 („Korrosion der Metalle – Korrosion metallischer Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer – Teil 6: Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit“). Diese sieht eine Beschränkung der nickelfreisetzenden Oberfläche auf 20 Prozent der Gesamtfläche mit Trinkwasserkontakt vor. Die Untersuchungsergebnisse des DVGW legen jedoch offen, dass die sogenannte „20-Prozent-Regel“ keine ausreichende Sicherheit bietet. So kann auf Basis der zwanzigprozentigen Flächenbegrenzung keine Einhaltung des in der Trinkwasserordnung definierten Grenzwerts garantiert werden.
Nickelabgabe: Messung mittels Langzeittest Eine verlässliche Messung des Nickelabgabeverhaltens von Bauteilen mit nickelhaltigen Überzügen kann lediglich gemäß DIN EN 15664-1 („Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch – Dynamischer Prüfstandversuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen – Teil 1: Auslegung und Betrieb“) mittels eines Langzeittests über 26 Wochen erfolgen. Dieses Prüfungsverfahren hat sich im Rahmen der Zertifizierung verchromter Armaturen und anderer Bauteile mit Trinkwasserkontakt als belastbares Kriterium zur hygienischen Beurteilung bewährt. Ein entsprechender Schnelltest ist derzeit nicht möglich. Die gewonnen Erkenntnisse sollen nun in einer Überarbeitung des DVGW-Regelwerks Einzug finden und als Grundlage zukünftiger Zertifizierungen dienen. Darüber hinaus ist auch im Rahmen der staatlichen Trinkwasserüberwachung eine Anwendung denkbar. Literatur:
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Pressesprecherin des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e. V.
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