EU-Spielzeugrichtlinie – Deutschland zieht vor Gericht
Datum: 29.08.2014 | Kategorie: Verbraucherschutz
Von: T.K.
Nachdem sich der Europäische Gerichtshof für ein Inkrafttreten der EU-Spielzeugrichtlinie in Deutschland ausgesprochen hatte, leitet die Bundesregierung nun rechtliche Schritte gegen das Urteil ein. Nach wie vor sind sich deutsche Politiker sicher, dass die hierzulande geltenden Bestimmungen einen effektiveren Schutz für Kinder gewährleisten.
Im Juni berichtete nickelfrei.de über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das sich für ein Inkrafttreten der europäischen Spielzeugrichtlinie in Deutschland ausgesprochen hatte. Ein Vergleich der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen hatte ergeben, dass die EU-Grenzwerte überwiegend strenger seien als das deutsche Pendant, urteilten die Richter um Gerichtspräsident Marc Jaeger. Die Bundesregierung legte nun jedoch Berufung gegen die erfolgte Rechtsprechung ein.
Nickel & Co. in Spielzeug: Bioverfügbarkeit vs. Migrationsgrenzwerte
Hintergrund des mehrjährigen Rechtsstreits über Schwermetalle in Kinderspielzeug sind unterschiedliche Herangehensweisen bei der Festsetzung der jeweiligen Grenzwerte. Während in Deutschland – ähnlich der Nickelverordnung – Grenzwerte für die maximal zulässige Abgabe eines Stoffes gelten (Bioverfügbarkeit), sieht die europäische Spielzeugrichtlinie Grenzwerte für die tatsächlich enthaltene Menge eines Schwermetalls vor, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann (Migrationsgrenzwerte). Die EU-Verordnung sei nachholbedürftig und biete keinen ausreichenden Schutz, so die Kritik deutscher Verbraucherschützer. Das Gericht entschied auf Basis eines Datenvergleichs allerdings zugunsten der EU-Richtlinie und trug Deutschland auf, diese in das geltende Recht zu übernehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt entgegnete nun dem Urteil des EuGH. „Für die Bewertung des Gesundheitsrisikos ist entscheidend, welche Belastungen tatsächlich beim Kind ankommen“, erklärte der CSU-Politiker. Da die wissenschaftliche Argumentation aus Sicht der Bundesregierung nicht entkräftet worden sind, sei es inakzeptabel, dass aufgrund der europäischen Richtlinie für einige Schwermetalle zukünftig weniger strenge Grenzwerte gelten sollen als bislang in Deutschland zulässig. Quelle:
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Über Nickelfrei.de
Assessorin und juristische Redakteurin des Rechtsberatungsportals anwalt.de
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