Aktuelle Studie
Kontaktallergie: Mehr Neuerkrankungen mit zunehmendem Alter
Trotz EU-Richtlinie: Nickel nach wie vor häufigstes Kontaktallergen
Datum: 16.01.2013 | Kategorie: Medizin
Von: T.K.
Studie belegt: Mit zunehmendem Alter steigt auch die Zahl neu erkrankter Kontaktallergiker. Europäische Verordnungen scheinen nicht ausreichend zu greifen.
diesem überraschenden Ergebnis kommt eine aktuelle Studie aus Dänemark. Im Rahmen der Studie wurde die Entwicklung der Kontaktallergieverbreitung für einen Zeitraum von 15 Jahren ermittelt. Aufgrund des Inkrafttretens diverser einschlägiger Verordnungen wurde ein deutlicher Rückgang der Sensibilisierungsrate erwartet. Im Jahr 1995 waren im Zuge der „Odense Adolescence Cohort Study“ 1.501 Probanden zwischen 13 und 15 Jahren auf Kontaktallergien sowie allergische Kontaktekzeme getestet worden. Damals konnten die dänischen Wissenschaftler bei 15,2 Prozent der Untersuchungsteilnehmer eine Kontaktsensibilisierung nachweisen, an einem allergischen Kontaktekzem litten 7,2 Prozent. Eine im Jahr 2010 anberaumte Nachuntersuchung der Universitätsklinik Odense lieferte nun überraschende Ergebnisse. Die Dermatologen hatten infolge der Einführung gesetzlicher Vorgaben einen deutlichen Rückgang der Sensibilisierungsrate erwartet. Tatsächlich erhöhte sich die Zahl der Kontaktallergiker jedoch auf 20,1 Prozent, an einem allergischen Kontaktekzem waren mittlerweile 12,9 Prozent der Probanden erkrankt. Dies entspricht einem unerwarteten Anstieg von 13,4 respektive 7,8 Prozent innerhalb von 15 Jahren. Mit dem Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter erhöhe sich also das Risiko, an einer Kontaktallergie zu erkranken, mahnt die dänischen Forschergruppe.
Europäische Verordnungen ineffektiv? Die Nickelallergie erwies sich abermals als am weitesten verbreitete Kontaktsensibilisierung. So konnte Nickelsulfat mit 11,8 Prozent deutlich häufiger identifiziert werden als andere Allergene (Kobaltchlorid 2,3 %; Kolophonium 2,0 % etc.). Insbesondere die unverändert starke Verbreitung der Nickelallergie widersprach den Erwartungen der Experten. Denn: Mittels einschlägiger Verordnungen wurde seitens der Politik unlängst auf die Nickelproblematik reagiert. So dürfen Schmuck und Konsumgüter gemäß der sogenannten Nickelrichtlinie 94 / 27 / EG bereits seit 1994 eine maximale Nickelfreisetzungsrate von 0,5 µg Nickel / cm2 pro Woche nicht überschreiten. Eine Überarbeitung erfolgte in Form der Bedarfsgegenständeverordnung (EU-Richtlinie 2004 / 96 / EG) sowie der aktuell gültigen REACH-Verordnung (EU-Verordnung 1907 / 2006, Anhang XVII, Eintrag 27) von 2006. Doch reichen die geltenden Vorgaben aus bzw. werden diese ausreichend umgesetzt? Die aufgezeigten Studienergebnisse lassen dies zumindest fragwürdig erscheinen... Quelle:
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